
ARBEITSUNFÄLLE.
ARBEITSUNFÄLLE.
Wenn du auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Rückweg nach Hause oder während deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidest, bist du über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dieser Schutz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder.
Im Falle eines Arbeitsunfalls hast du Anspruch auf umfassende Leistungen, die je nach Schwere der Verletzung und den individuellen Umständen variieren können. Dazu gehören unter anderem die medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld sowie unter bestimmten Voraussetzungen Rentenzahlungen. Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, deine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wiederherzustellen und dich finanziell zu unterstützen.
Falls du zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen hast, kannst du unter Umständen weitere Entschädigungszahlungen erhalten. Diese privaten Leistungen ergänzen die gesetzliche Absicherung und können dir beispielsweise bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Verdienstausfällen zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten. Es lohnt sich also, sowohl über die gesetzliche als auch über die private Absicherung informiert zu sein, um im Ernstfall bestmöglich geschützt zu sein.
