
UNFÄLLE ALS
BERUFSSPORTLER.
BERUFSSPORTLER.
Wenn du in einem vertraglichen Verhältnis zu einem Verein stehst, giltst du als Arbeitnehmer und bist dadurch automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dieser Schutz greift sowohl bei Unfällen auf dem Weg zu deinem Arbeitsplatz – also zu Trainingseinheiten, Wettkämpfen oder anderen dienstlichen Verpflichtungen – als auch bei Verletzungen, die während deiner beruflichen Tätigkeit als Sportler auftreten. Dazu zählen Unfälle im Training, in Wettkampfsituationen sowie bei offiziellen Veranstaltungen deines Vereins.
Solltest du einen Arbeitsunfall erleiden, hast du Anspruch auf umfangreiche Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese umfassen unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld während deiner Genesungsphase und gegebenenfalls eine Unfallrente, falls langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Ziel der gesetzlichen Absicherung ist es, dir schnellstmöglich eine vollständige Genesung und die Rückkehr in den Sport oder in eine andere berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.
Darüber hinaus kann eine private Unfallversicherung zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten. Wenn du privat vorgesorgt hast, hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigungszahlungen, die beispielsweise bei langfristigen Verletzungen oder Berufsunfähigkeit eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung darstellen können.
