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UNFALLVERSICHERUNG

UND ANSPRUCH.

DEIN ANSPRUCH.

Wenn du als Berufssportler mit einem Verein in einem Vertragsverhältnis stehst, bist du automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt sowohl für Arbeitsunfälle als auch für Verletzungen während des Trainings oder Wettkampfs. Solltest du privat vorgesorgt haben, hast du zudem Anspruch auf Leistungen aus deinen privaten Unfallversicherungen. Wir unterstützen dich bei der Durchsetzung dieser Ansprüche und vermitteln dir die passenden Fachanwälte, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

BERUFSSPORTLER.

Als vertraglich gebundener Sportler bist du über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – eine private Vorsorge kann zusätzliche Sicherheit bieten.

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ARBEITSUNFÄLLE.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich bei Arbeitsunfällen – eine private Absicherung kann zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten.

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